Rechtsprechung
VG Braunschweig, 21.06.2000 - 6 A 109/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Prüfung und Erteilung eines Zusatzpunktes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 12 Abs 1 GG; Art 19 Abs 4 GG; § 10 JAVO ND; § 39 Abs 3 JAVO ND; § 39 Abs 4 JAVO ND; § 8 Abs 2 JAVO ND
Beurteilungsspielraum; Bonus-malus-Regelung; Gleichheitssatz; juristische Staatsprüfung; mündliche Prüfung; Sozialpunkt; Streitwert; Zusatzpunkt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
Anfechtung einer Prüfungsentscheidung;; Aufbau (Hausarbeit); Bewertung …
Auszug aus VG Braunschweig, 21.06.2000 - 6 A 109/99
Soweit den Prüfern ein Bewertungsspielraum verbleibt, geht die gerichtliche Überprüfung lediglich dahin, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfG…, Beschl. vom 17.04.1991, aaO.; BVerwG, Beschl. vom 11.08.1998, DVBl 1998, 1351; Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 07.10.1999, 10 L 6651/96).Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotung, die Gewichtung, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385; Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 07.10.1999, aaO.).
In Verfahren, in denen es lediglich um die Verbesserung einer Prüfungsnote geht, nimmt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Wert in Höhe von 8.000,-- DM an (Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 07.10.1999, 10 L 6651/96).
- BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93
"atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer …
Auszug aus VG Braunschweig, 21.06.2000 - 6 A 109/99
Sie setzt voraus, dass auf der Tatbestandsseite alle dort aufgeführten Merkmale erfüllt sind, ehe von der Ermächtigung zur Abweichung Gebrauch gemacht werden darf (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 12.07.1995, BVerwGE 99, 74 m.w.N.).Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, Urt. vom 12.07.1995, aaO.; Nds. OVG Lüneburg…, Urt. vom 15.07.1988, DVBl 1989, 112 m.w.N.).
Ein sicheres Auftreten und gute Leistungen eines Prüflings in der mündlichen Prüfung bedingen noch nicht einen Korrekturbedarf hinsichtlich seiner schlechter benoteten Aufsichtsarbeiten (BVerwG, Urt. vom 12.07.1995, aaO.).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Braunschweig, 21.06.2000 - 6 A 109/99
Das Gericht hat vielmehr aufgrund der Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991, BVerfGE 84, 34; BVerwG…, Urt. vom 24.02.1993, NVwZ 1993, 686).Soweit den Prüfern ein Bewertungsspielraum verbleibt, geht die gerichtliche Überprüfung lediglich dahin, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991, aaO.; BVerwG, Beschl. vom 11.08.1998, DVBl 1998, 1351; Nds. OVG Lüneburg…, Urt. vom 07.10.1999, 10 L 6651/96).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.09.1988 - 10 A 31/88
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92
Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung
Auszug aus VG Braunschweig, 21.06.2000 - 6 A 109/99
Das Gericht hat vielmehr aufgrund der Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991, BVerfGE 84, 34; BVerwG, Urt. vom 24.02.1993, NVwZ 1993, 686). - BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98
Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.
Auszug aus VG Braunschweig, 21.06.2000 - 6 A 109/99
Dagegen kann eine fachlich unrichtige und deshalb rechtswidrige Bewertung einer Prüfungsleistung vom Prüfling, der gegen den Prüfungsbescheid rechtzeitig Einwendungen (und Klage) erhoben hat, bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht geltend gemacht werden (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 27.04.1999, BayVBl 2000, 120 m.w.N.). - BVerwG, 11.08.1998 - 6 B 49.98
Prüferbezogene Statistiken
Auszug aus VG Braunschweig, 21.06.2000 - 6 A 109/99
Soweit den Prüfern ein Bewertungsspielraum verbleibt, geht die gerichtliche Überprüfung lediglich dahin, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfG…, Beschl. vom 17.04.1991, aaO.; BVerwG, Beschl. vom 11.08.1998, DVBl 1998, 1351; Nds. OVG Lüneburg…, Urt. vom 07.10.1999, 10 L 6651/96).
- BFH, 16.01.2024 - VII R 24/22
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung
Allein aus einer unterschiedlichen Anzahl von Fragestellungen sowie aus unterschiedlichen zeitlichen Anteilen an einem Prüfungsgespräch kann deshalb kein Prüfungsmangel hergeleitet werden (zutreffend Urteil des VG Braunschweig vom 21.06.2000 - 6 A 109/99, zur Zweiten juristischen Staatsprüfung).